Der Dienstvertrag

Dienstleistungen sind solche Arbeiten, die nicht der Güterproduktion dienen, sondern in persönlichen Leistungen bestehen. Beispiele für Dienstleistungsbranchen sind u. a. die Bankbetriebe (z.B. Banken, Sparkassen), die Versicherungsbetriebe (z.B. Sachversicherungen, Personenversicherungen), die Handelsbetriebe (z.B. Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbetriebe, Außenhandelsbetriebe), die Verkehrsbetriebe (z.B. Deutsche Bahn AG, Deutsche Post AG, Speditionen, Reedereien), der öffentliche Dienst (z.B. Steuerberater, Architekten, Lehrer), die medizinische Betreuung (z.B. Ärzte, Apotheker), die Gastronomie (z.B. Köche, Kellner) usw.

Der Dienstvertrag ähnelt dem Arbeitsvertrag. Geht man zum Arzt, um seine Beschwerden behandeln zu lassen, oder nimmt man Musikunterricht, dann schließt man einen Dienstvertrag ab. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird in einem Dienstvertrag der Erfolg der angebotenen Dienstleistung weder rechtlich festgeschrieben noch garantiert. Es wird nur das bemühen des Anbieters bezahlt- Nimmt man Musikunterricht oder belegt einen Fremdsprachenkurs, so kann es sein, dass man nach einem Jahr immer noch nicht das Instrument beherrscht bzw. die Sprache spricht. Ein Lehrer erhält dennoch die festgelegte Bezahlung für seinen Unterricht.

Im Gegensatz zum Werkvertrag ist der der Dienstvertrag an Personen gebunden. Wenn man ein Paar Schuhe zur Reparatur gibt, bleibt es dem Betrieb freigestellt, wer die Arbeit durchführt. Bei einem Arztbesuch hat man den Anspruch, von einem bestimmten Arzt behandelt zu werden, und muss sich nicht darauf einlassen, beim nächsten Besuch von seinem Vertreter weiterbehandelt zu werden.
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